FAQ
Häufige Fragen
Hier beantworten wir die Fragen, die uns in der Praxis am häufigsten gestellt werden. Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns gern an – wir helfen Ihnen weiter.
Was ist der Unterschied zwischen Podologie und kosmetischer Fußpflege?
Podologinnen und Podologen haben eine zweijährige, staatlich geregelte Ausbildung im Gesundheitswesen. Nur sie dürfen sich auch „Medizinische Fußpfleger“ nennen – die Bezeichnung ist gesetzlich geschützt. Sie behandeln krankhafte Veränderungen am Fuß, etwa eingewachsene Nägel, Hühneraugen oder Druckstellen, und betreuen Risikopatienten wie Menschen mit Diabetes. Mit ärztlicher Verordnung rechnen sie direkt mit der Krankenkasse ab.
Die kosmetische Fußpflege ist dagegen eine Pflegeleistung für gesunde Füße: Nägel kürzen, Hornhaut entfernen, eincremen. Sie ist nicht gesetzlich geregelt und wird nicht von der Krankenkasse bezahlt. Bei uns bekommen Sie beides – immer mit dem geschulten Blick einer Fachkraft.
Was bedeutet die Heilpraktiker-Erlaubnis von Sabine Schley für mich?
Unsere Inhaberin Sabine Schley ist neben ihrer Tätigkeit als Podologin auch sektorale Heilpraktikerin für Podologie. Damit darf sie im Bereich der Podologie eigenverantwortlich untersuchen und behandeln – auch ohne ärztliche Verordnung (als Selbstzahlerleistung).
Konkrete neue Angebote sind derzeit in Planung. Sobald es so weit ist, informieren wir Sie unter Aktuelles. Mehr dazu in unserer Meldung.
Brauche ich ein Rezept?
Nein. Sie können jederzeit auch ohne Rezept zu uns kommen und die Behandlung selbst bezahlen – die Preise finden Sie bei unseren Leistungen.
Mit einer ärztlichen Heilmittelverordnung übernimmt Ihre gesetzliche Krankenkasse die Kosten bis auf die gesetzliche Zuzahlung. Wichtig: Die Behandlung muss innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung der Verordnung beginnen.
Reicht ein Rezept von meiner Hausärztin oder meinem Hausarzt?
Ja. Eine Heilmittelverordnung für Podologie darf Ihre Hausärztin bzw. Ihr Hausarzt ausstellen – eine Überweisung zum Facharzt ist dafür nicht nötig. Natürlich können auch Fachpraxen, etwa für Diabetologie oder Dermatologie, die Verordnung ausstellen.
Wer bekommt Podologie von der Krankenkasse bezahlt?
Eine Verordnung ist möglich, wenn durch eine Grunderkrankung ernsthafte Folgeschäden am Fuß drohen. Das betrifft vor allem:
- das diabetische Fußsyndrom,
- vergleichbare Nervenschäden an den Füßen (z. B. Neuropathie anderer Ursache oder Querschnittlähmung),
- eingewachsene Zehennägel – hier für die Behandlung mit einer Nagelkorrekturspange.
Ausstellen kann die Verordnung Ihre Hausärztin bzw. Ihr Hausarzt oder eine Fachpraxis (z. B. Diabetologie, Dermatologie). Mehr dazu in unseren wichtigen Hinweisen.
Wie viele Behandlungen umfasst ein Rezept?
Bei diabetischem Fußsyndrom und vergleichbaren Nervenschäden sind es in der Regel bis zu 6 Behandlungen je Verordnung, meist im Abstand von 4 bis 6 Wochen. Für die Behandlung mit einer Nagelkorrekturspange sind es bis zu 8 (Stadium 1) bzw. bis zu 4 Behandlungen (Stadium 2 oder 3).
Wichtig: Die erste Behandlung muss innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung der Verordnung stattfinden – bei dringlichem Behandlungsbedarf innerhalb von 14 Tagen.
Was kostet mich die Behandlung mit Rezept?
Gesetzlich Versicherte zahlen die übliche Zuzahlung für Heilmittel: 10 % der Behandlungskosten plus 10 € je Verordnung. Den Betrag zahlen Sie direkt bei uns.
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von der Zuzahlung befreit. Haben Sie einen Befreiungsausweis Ihrer Krankenkasse, bringen Sie ihn bitte mit – dann entfällt die Zuzahlung.
Was kostet die Behandlung ohne Rezept oder als Privatpatient?
Alle Preise für Selbstzahler finden Sie übersichtlich bei unseren Leistungen. Für Privatpatienten mit Rezept rechnen wir mit dem 1,3-fachen Satz ab – hier erklären wir, warum. Ob und wie viel Ihre private Versicherung oder Beihilfe erstattet, hängt von Ihrem Tarif ab.
Wie lange dauert ein Termin?
Das hängt von der Behandlung ab – die Dauer steht bei jeder Leistung in unserer Preisliste. Planen Sie bitte ein paar Minuten zusätzlich ein, damit Sie in Ruhe ankommen können.
Wie läuft der erste Termin ab?
Zuerst nehmen wir uns Zeit für ein Gespräch: Welche Beschwerden haben Sie, welche Vorerkrankungen und Medikamente? Danach schauen wir uns Ihre Füße genau an – Haut, Nägel, Druckstellen und Empfindung. Im Anschluss folgt die Behandlung, und zum Schluss bekommen Sie Tipps für die Pflege zu Hause.
Bitte planen Sie für den ersten Termin etwas mehr Zeit ein.
Tut die Behandlung weh?
In aller Regel nicht – eine podologische Behandlung ist meist schmerzfrei und wird oft sogar als angenehm empfunden. Bei entzündeten oder stark eingewachsenen Nägeln kann es kurz unangenehm sein. Dann arbeiten wir besonders behutsam und sprechen jeden Schritt mit Ihnen ab.
Wie vereinbare ich einen Termin?
Am einfachsten telefonisch unter 09602 / 9207489 oder rund um die Uhr über die Schaltfläche „Online buchen“ hier auf der Website. Natürlich können Sie uns auch eine E-Mail an info@podologie-schley.de schreiben.
Wie schnell bekomme ich einen Termin?
In der Regel vergeben wir Termine etwa 3 bis 4 Wochen im Voraus, vereinzelt auch früher. Notfalltermine bieten wir nicht an – haben Sie jedoch Schmerzen, etwa durch einen entzündeten eingewachsenen Nagel, rufen Sie uns bitte an: Wir versuchen, Sie so bald wie möglich einzuschieben.
Bei starker Entzündung, Eiter oder Fieber wenden Sie sich bitte zuerst an Ihre Ärztin oder Ihren Arzt.
Erinnern Sie mich an meinen Termin?
Ja. Wenn Sie uns Ihre Handynummer oder E-Mail-Adresse angegeben haben, erinnern wir Sie automatisch 24 Stunden vorher per SMS oder E-Mail. Möchten Sie keine Erinnerung, sagen Sie uns einfach Bescheid.
Was soll ich zum Termin mitbringen?
Ihre Versichertenkarte, ggf. die ärztliche Verordnung, aktuelle Befunde (z. B. Diabetes-Pass) und Ihre gewohnten Alltagsschuhe. Behandlungsvertrag und Datenschutzerklärung können Sie schon vorab zu Hause ausfüllen – alles dazu in unseren wichtigen Hinweisen.
Muss ich Nagellack vorher entfernen?
Gern – am besten entfernen Sie Nagellack vor dem Termin selbst, damit wir Ihre Nägel genau beurteilen können. Ist das nicht möglich, übernehmen wir das gegen einen kleinen Aufpreis (siehe Preisliste).
Was passiert, wenn ich einen Termin nicht wahrnehmen kann?
Bitte sagen Sie spätestens 24 Stunden vorher ab – telefonisch unter 09602 / 9207489 oder per E-Mail. Wir sind eine Bestellpraxis: Ihr Termin ist exklusiv für Sie reserviert.
Bei späterer Absage oder Nichterscheinen berechnen wir ein Ausfallhonorar von 30 €, das Sie selbst tragen; die Krankenkasse übernimmt es nicht. Das gilt nicht, wenn Sie nachweisen, dass Sie den Ausfall nicht verschuldet haben oder uns kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
Kann ich mit Karte bezahlen?
Ja. Sie können bei uns bar, mit Girocard (EC-Karte), Kreditkarte sowie kontaktlos mit Apple Pay oder Google Pay bezahlen.
Gibt es Gutscheine?
Ja – für eine kosmetische Fußpflege zum Preis von 57 €. Gutscheine erhalten Sie direkt bei uns in der Praxis.
Wie oft sollte ich zur Behandlung kommen?
Das ist individuell verschieden. Bei vielen Patientinnen und Patienten hat sich ein Abstand von etwa vier bis sechs Wochen bewährt. Wir besprechen mit Ihnen, was für Ihre Füße sinnvoll ist – bei einer Verordnung legt Ihre Ärztin bzw. Ihr Arzt die Häufigkeit fest.
Behandeln Sie auch Kinder?
Ja. Gerade bei eingewachsenen Zehennägeln helfen wir auch Kindern und Jugendlichen – zum Beispiel schonend mit einer Nagelkorrekturspange statt einer Operation. Bei Minderjährigen unterschreibt ein Elternteil den Behandlungsvertrag. Unter 18 Jahren entfällt bei einer Verordnung die Zuzahlung.
Wie lange dauert eine Behandlung mit Nagelspange?
Das hängt vom Nagel ab. Meist sind mehrere Wochen bis einige Monate nötig; die Spange wird dabei regelmäßig kontrolliert und angepasst. Die gute Nachricht: Die Schmerzen lassen oft schon nach der ersten Behandlung deutlich nach. Mehr dazu in unserem Ratgeber zum eingewachsenen Zehennagel.
Kann ich mit Nagelpilz zu Ihnen kommen?
Ja, natürlich. Wir tragen verdickte, befallene Nagelanteile schonend ab und unterstützen so die ärztliche Therapie. Alle Instrumente werden nach jeder Behandlung gereinigt, desinfiziert und sterilisiert – nach dem aktuellen Hygienerahmenplan. Mehr dazu in unserem Ratgeber Nagelpilz.
Sprechen Sie auch Polnisch oder Englisch?
Ja! Mówimy po polsku – unsere Podologin Anna spricht Polnisch als Muttersprache. Sagen Sie bei der Terminvereinbarung einfach Bescheid, dann planen wir Ihren Termin nach Möglichkeit bei ihr ein.
Auch auf Englisch verständigen wir uns gern mit Ihnen – we speak English, too.
Ist die Praxis barrierefrei? Machen Sie Hausbesuche?
Unsere Praxis ist stufenlos und mit Aufzug erreichbar – auch mit Rollator oder Rollstuhl. Hausbesuche bieten wir derzeit leider nicht an. Wenn Sie Fragen zur Anreise haben, rufen Sie uns gern an: 09602 / 9207489.
Darf ich eine Begleitperson mitbringen?
Selbstverständlich. Angehörige oder Betreuungspersonen sind herzlich willkommen – gerade wenn Sie Unterstützung brauchen. Unsere Praxis ist stufenlos und mit Aufzug erreichbar.
Wo kann ich parken?
Direkt am Ärztehaus Sonnenhaus gibt es kostenfreie Parkplätze. Mit dem Bus erreichen Sie uns über die Haltestelle „Sonnenhaus“ direkt vor dem Haus. Eine Anfahrtsskizze finden Sie auf unserer Praxis-Seite.