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Glossar
Medizinische Fußpflege
Der Begriff „medizinische Fußpflege“ ist in Deutschland durch das Podologengesetz geschützt – genauso wie die Berufsbezeichnung „Podologin“ bzw. „Podologe“. Nur wer die zweijährige Vollzeitausbildung mit staatlicher Prüfung abgeschlossen hat, darf medizinische Fußpflege anbieten. Mehr zum Beruf unter Podologie.
Der Unterschied zur kosmetischen Fußpflege
- Kosmetische Fußpflege: Pflege gesunder Füße – Nägel kürzen, Hornhaut entfernen, eincremen, lackieren. Die Bezeichnung „Fußpfleger/in“ ist nicht geschützt.
- Medizinische Fußpflege / Podologie: Vorbeugung und Behandlung krankhafter Veränderungen – z. B. Hühneraugen, eingewachsene Nägel, verdickte Nägel, Behandlung von Risikopatienten mit Diabetes oder Durchblutungsstörungen.
Woran erkenne ich eine Podologie-Praxis?
An der Berufsbezeichnung „staatlich anerkannte/r Podologin/Podologe“ und an der Kassenzulassung: Nur zugelassene Praxen dürfen ärztliche Heilmittelverordnungen abrechnen. In unserer Praxis bieten wir beides an – medizinische und kosmetische Fußpflege. Alle Leistungen im Überblick.