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Ratgeber 2 min Lesezeit

Diabetischer Fuß: So schützen Sie Ihre Füße

Bei Diabetes können kleine Verletzungen am Fuß unbemerkt bleiben und schlecht heilen. Mit täglicher Kontrolle, richtiger Pflege und Podologie beugen Sie vor.

Diabetes kann auf Dauer die Nerven und Blutgefäße in den Füßen schädigen. Viele Betroffene spüren Druckstellen, kleine Risse oder Blasen deshalb kaum noch – und weil die Durchblutung schlechter ist, heilen Wunden langsamer. Aus einer Kleinigkeit kann so ein ernstes Problem werden. Die gute Nachricht: Mit etwas Routine lässt sich vielem vorbeugen.

Warum sind die Füße bei Diabetes gefährdet?

  • Nervenschäden (Neuropathie): Schmerz, Druck und Temperatur werden schlechter wahrgenommen.
  • Durchblutungsstörungen (Angiopathie): Die Haut wird trocken und rissig, Verletzungen heilen schlecht.
  • Fehlbelastung: Veränderte Fußformen führen zu Druckstellen und starker Hornhaut.

Ihre tägliche Fußkontrolle

Schauen Sie sich Ihre Füße jeden Tag an – auch die Fußsohlen und die Zehenzwischenräume. Ein Handspiegel oder die Hilfe von Angehörigen machen es leichter. Achten Sie auf:

  • Rötungen, Blasen, Risse oder kleine Wunden
  • Schwielen, Hühneraugen und eingewachsene Nägel
  • Verfärbungen oder Stellen, die sich warm anfühlen

Richtige Fußpflege bei Diabetes

  • Füße in lauwarmem Wasser waschen (unter 37 °C – mit dem Thermometer prüfen) und nicht länger als drei bis fünf Minuten baden
  • gründlich abtrocknen, besonders zwischen den Zehen
  • täglich eincremen – aber nicht zwischen den Zehen
  • Nägel feilen statt schneiden; keine scharfen Instrumente, Hornhauthobel oder Hühneraugenpflaster verwenden
  • nicht barfuß laufen und Schuhe vor dem Anziehen innen abtasten
  • gut sitzende Schuhe und nahtarme Socken tragen

Wie wir helfen

Wir übernehmen die Pflege, die zu Hause riskant wäre: Wir tragen Hornhaut und Schwielen schonend ab, bearbeiten verdickte oder eingewachsene Nägel und schützen Druckstellen. Dabei behalten wir Ihre Füße regelmäßig im Blick und erkennen Veränderungen früh. Bei Auffälligkeiten informieren wir Ihre behandelnde Ärztin oder Ihren Arzt.

Podologie auf Rezept

Bei einem diabetischen Fußsyndrom kann Ihre Ärztin oder Ihr Arzt die podologische Behandlung verordnen – dann übernimmt die Krankenkasse die Kosten bis auf die gesetzliche Zuzahlung. Sprechen Sie Ihre Praxis gern darauf an. Ärztinnen und Ärzte finden alle Infos zur Verordnung auf unserer Seite für Arztpraxen.

Warnzeichen – bitte sofort ärztlich abklären lassen

  • offene Stellen oder Wunden, auch wenn sie nicht wehtun
  • Rötung, Schwellung oder Überwärmung
  • dunkle Verfärbungen der Haut oder Zehen

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